Änderungen bei der Finanzierung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Unsere Pflegedienstleitung Frau Klehn informiert Seit dem 1. Juli 2025 gibt es wichtige Änderungen bei der Finanzierung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Beide Leistungen werden in einem „Gemeinsamen Jahresbetrag“ zusammengefasst. Das bedeutet: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können künftig bis zu 3.539 Euro pro Jahr für Ersatz- und Kurzzeitpflege nutzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob […]